Organisation
Die im Organigramm genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).
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Organigramm 04.11.2019 (application/pdf 118.8 KB)
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Die im Organigramm genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).